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Mittwoch, 23.05.2012     Medical Tribune Group





Notfallmedikamente sind keine Selbstdispensation

Auch ohne den Entscheid der erlaubten Selbstdispensation ist die Abgabe von Notfallmedikamenten erlaubt. Beim Notfallsortiment sollte beachtet werden, dass die Zürcher Rechtssprechung mit einem Entscheid des Verwaltungsgerichts relativ strikt in der Definition von Notfallmedikation ist: Es sei „vorab von einem engen Notfallbegriff … auszugehen:“ Dies sei ein „ Akuter, lebensbedrohlicher Zustand, der durch Störung einer Vitalfunktion bewirkt wird oder bei dem die Gefahr plötzlich eintretender, irreversibler Organschädigung infolge Trauma, akuter Erkrankung oder Vergiftung besteht. … Als Notfall müssen aber auch Situationen anerkannt werden, in denen es darum geht, heftige Schmerzen, hohes Fieber oder vergleichbar schwerwiegende Symptome sofort zu behandeln bzw. zu lindern. … „





 
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