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Mittwoch, 23.05.2012     Medical Tribune Group





Praxisökonomie


LUZERN, 18.01.2006

Sicherheit am Arbeitsplatz

Wie sicher sind Ihre Mitarbeiterinnen?

Ein praktizierender Arzt trägt nicht nur Verantwortung gegenüber seinen Patienten,sondern ist auch für die Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Diese Forderung ist nicht nur graue Theorie,wie Dr. Michael Trippell, Leiter Arbeitsmedizinischer Dienst am Kantonsspital Luzern, und Dr. Rudolf Ott , Allgemeinmediziner in Biel-Benken (BL), an einem Workshop anlässlich des Jahreskongresses der Schweizerischen Ärztegesellschaft für Allgemeinmedizin SGAM darlegten.

Müssen Sie auch Ihr Reinigungspersonal gegen Hepatitis B impfen? Wussten Sie, dass auf der Tastatur Ihres Praxiscomputers multiresistente Staphylokokken sitzen können? Erfüllt Ihr Blutentnahmesystem die aktuellen Sicherheitsstandards, oder werden Sie zur Verantwortung gezogen,wenn sich Ihre Mitarbeiterin an einer gebrauchten Kanüle verletzt?

Seit Anfang 2003 gilt im Sozialversicherungsrecht eine wichtige Änderung: Das Haftungsprivileg des Arbeitgebers ist weggefallen.Nach altem Recht haftete der Arbeitgeber bei Berufsunfällen nur dann,wenn er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.Heute kann die Haftpflichtversicherung schon auf den Arbeitgeber zurückgreifen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht nur geringfügig verletzt hat.

Um die Risiken zu minimieren, sollten Sie das Sicherheitskonzept Ihrer Praxis überprüfen und Ihre Sicherheitsmassnahmen schriftlich dokumentieren. Falls Ihre Praxis (das Putzteam eingeschlossen) fünf oder mehr Leute beschäftigt, sind Sie gemäss UVG verpflichtet, die Wegleitung der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)zu befolgen. Ob Sie diese Richtlinien für 40 Franken in Buchform bestellen oder ob Sie sich im Internet (www.ekas.ch) schlau machen: einen bis zwei Abende sollten Sie schon reservieren, um sich darin zurecht zu finden. Die Richtlinien beziehen sich auf verschiedene Gesetze und Verordnungen, die auch für eine Arztpraxis relevant sind:

  • Arbeitsgesetz (ArG) samt Verordnungen und Wegleitungen zu diesen Verordnungen
  • Unfallversicherungsgesetz (UVG)
  • Verordnung über Unfallverhütung (VUV)
  • Strahlenschutzgesetz
  • Giftgesetz
  • Mutterschutzverordnung
  • Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen (STEG)

Wie alle Anforderungen erfüllen?
Um Ihre Praxis oder einen anderen Gewerbebetrieb gesetzeskonform hinsichtlich Arbeitssicherheit beurteilen zu können, dient Ihnen vielleicht auch der Ordner Leitfaden für das Durchführungsverfahren in der Arbeitssicherheit ,den Sie bei der EKAS für 20 Franken mitbestellen können.

Wenn Sie diesen Artikel bis hierher gelesen haben, werden Sie ähnliche Gefühle beschleichen wie die Kollegen, die den Workshop besucht haben: Da wird wieder einmal mehr zu Lasten der Ärzte Verantwortlichkeit verlagert. Sie werden sich auch fragen, auf welche Weise Sie alle gesetzlichen Anforderungen überhaupt wahrnehmen und erfüllen können.

Der Weg dazu ist immerhin vorgespurt. Dr.Trippel ist dabei, eineGruppenpraxis auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu durchleuchten. Später sollen einfache Instrumente und Checklisten geschaffen werden, um die relevanten Gesetze und Verordnungen ohne zu viel Aufwand und Bürokratie umzusetzen.Thü

Gut zu wissen


Wenn sich eine Praxismitarbeiterin an einer gebrauchten Kanpüle verletzt hat, wird die Untersuchung der Quellperson auf mögliche Infektionen wie HIV oder Hepatitis von der Unfallversicherung bezahlt.





 
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