Praxisökonomie
LUZERN, 18.01.2006
Sicherheit am Arbeitsplatz
Wie sicher sind Ihre Mitarbeiterinnen?
Ein praktizierender Arzt trägt nicht nur Verantwortung gegenüber
seinen Patienten,sondern ist auch für die Sicherheit seiner Mitarbeiter am
Arbeitsplatz verantwortlich. Diese Forderung ist nicht nur graue Theorie,wie Dr. Michael
Trippell, Leiter Arbeitsmedizinischer Dienst am Kantonsspital Luzern, und Dr. Rudolf
Ott , Allgemeinmediziner in Biel-Benken (BL), an einem Workshop anlässlich
des Jahreskongresses der Schweizerischen Ärztegesellschaft für Allgemeinmedizin
SGAM darlegten.
Müssen Sie auch Ihr Reinigungspersonal gegen Hepatitis B impfen? Wussten
Sie, dass auf der Tastatur Ihres Praxiscomputers multiresistente Staphylokokken
sitzen können? Erfüllt Ihr Blutentnahmesystem die aktuellen Sicherheitsstandards,
oder werden Sie zur Verantwortung gezogen,wenn sich Ihre Mitarbeiterin an einer
gebrauchten Kanüle verletzt?
Seit Anfang 2003 gilt im Sozialversicherungsrecht eine wichtige Änderung: Das
Haftungsprivileg des Arbeitgebers ist weggefallen.Nach altem Recht haftete der
Arbeitgeber bei Berufsunfällen nur dann,wenn er den Unfall vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.Heute kann die Haftpflichtversicherung
schon auf den Arbeitgeber zurückgreifen, wenn dieser seine Sorgfaltspflicht
nur geringfügig verletzt hat.
Um die Risiken zu minimieren, sollten Sie das Sicherheitskonzept Ihrer Praxis
überprüfen und Ihre Sicherheitsmassnahmen schriftlich dokumentieren.
Falls Ihre Praxis (das Putzteam eingeschlossen) fünf oder mehr Leute beschäftigt,
sind Sie gemäss UVG verpflichtet, die Wegleitung der Eidgenössischen
Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)zu befolgen. Ob Sie
diese Richtlinien für 40 Franken in Buchform bestellen oder ob Sie sich
im Internet (www.ekas.ch) schlau machen: einen bis zwei Abende sollten Sie schon
reservieren, um sich darin zurecht zu finden. Die Richtlinien beziehen sich
auf verschiedene Gesetze und Verordnungen, die auch für eine Arztpraxis
relevant sind:
- Arbeitsgesetz (ArG) samt Verordnungen und Wegleitungen zu diesen Verordnungen
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Verordnung über Unfallverhütung (VUV)
- Strahlenschutzgesetz
- Giftgesetz
- Mutterschutzverordnung
- Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen (STEG)
Wie alle Anforderungen erfüllen?
Um Ihre Praxis oder einen anderen Gewerbebetrieb gesetzeskonform hinsichtlich
Arbeitssicherheit beurteilen zu können, dient Ihnen vielleicht auch der
Ordner Leitfaden für das Durchführungsverfahren in der Arbeitssicherheit
,den Sie bei der EKAS für 20 Franken mitbestellen können.
Wenn Sie diesen Artikel bis hierher gelesen haben, werden Sie ähnliche
Gefühle beschleichen wie die Kollegen, die den Workshop besucht haben:
Da wird wieder einmal mehr zu Lasten der Ärzte Verantwortlichkeit verlagert.
Sie werden sich auch fragen, auf welche Weise Sie alle gesetzlichen Anforderungen
überhaupt wahrnehmen und erfüllen können.
Der Weg dazu ist immerhin vorgespurt. Dr.Trippel ist dabei, eineGruppenpraxis
auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu durchleuchten.
Später sollen einfache Instrumente und Checklisten geschaffen werden, um
die relevanten Gesetze und Verordnungen ohne zu viel Aufwand und Bürokratie
umzusetzen.Thü
Gut zu wissen
Wenn sich eine Praxismitarbeiterin an einer gebrauchten Kanpüle verletzt
hat, wird die Untersuchung der Quellperson auf mögliche Infektionen wie
HIV oder Hepatitis von der Unfallversicherung bezahlt.
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