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Mittwoch, 23.05.2012     Medical Tribune Group





Praxisökonomie


LUZERN, 23.01.2006

Eröffnung einer eigenen Praxis

Der Tanz um die Abrechnungsnummer

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Der Schweiz droht ein Mangel an Hausärzten. Doch die Behörden scheint dies nicht zu kümmern, im Gegenteil: Sie tun alles, um einstiegswilligen Jungärzten den Hausarztberuf zu vermiesen.

Wie abgestimmt zum Jahreskongress der Schweizerischen Ärztegesellschaft für Allgemeinmedizin SGAM vollbrachte das Departement des Inneren unter Bundesrat Pascal Couchepin seine jüngste gesundheitspolitische Grosstat: Sie kürzte den Tarif für Laborleistungen um 10% und handelte sich damit einen flammenden Protest der Schweizer Hausärzte ein. Und die Teilnehmer am Forum für Jungärztinnen und -ärzte, das anlässlich des SGAM-Kongresses veranstaltet wurde, waren um eine weitere Illusion ärmer.

Was will das Forum?
Es läuft etwas falsch, wenn die Inhaber von gutgehenden Hausarztpraxen jahrelang vergeblich einen Nachfolger suchen, obwohl genügend junge Ärzte vorhanden wären, die diese Lücken füllen könnten. Um den jungen Medizinern den Einstieg in das Praxisleben zu erleichtern, schuf die SGAM anlässlich ihres Jahreskongresses das "Forum für Jungärztinnen und -ärzte". In einem ersten Teil erläuterte ein Vertreter von Santésuisse die Voraussetzungen, die es braucht, damit ärztliche Leistungen von den Krankenkassen vergütet werden. Dann stellten Vertreter einer Einzelpraxis, einer Doppelpraxis und einer grossen Gruppenpraxis die Vor- und Nachteile ihrer Praxisform vor. Der zweite Teil der Veranstaltung war einer "Börse" gewidmet, bei der interessierte Jungärzte einige Praxisinhaber kennen lernen konnten, die einen Nachfolger suchen.

Alles dreht sich um die Abrechnungsnummer
Am meisten Diskussionsstoff lieferte das Referat von Franz Wolfisberg, der bei Santésuisse die ZSR-Abrechnungsnummern vergibt, die zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung berechtigen. (ZSR=Zahlstellenregister). Der Referent wurde kräftig in die Zange genommen, obwohl seine Abteilung keine Entscheidungsbefugnis besitzt und lediglich kontrolliert, ob die Voraussetzungen zur Vergabe einer ZSR-Nummer erfüllt sind .
Die schwierigste Hürde zur Erlangung der begehrten ZSR-Nummer ist die kantonale Bewilligung zur selbständigen Führung einer Praxis. Im Jahr 2002 wurde ein landesweiter Zulassungsstopp verfügt und im Juli 2005 um weitere drei Jahre verlängert. Eine kantonale Bewilligung erhält nur noch, wer einen bestehenden Praxisbetrieb übernimmt. Ausnahmen, beispielsweise für ein "medizinisches Notstandsgebiet", werden nur äusserst restriktiv erteilt.

Was der Gesetzgeber nicht bedacht hat
Die Diskussionen anlässlich des Forums brachten zutage, dass die Gesetzgeber des Zulassungsstopps nicht weit genug gedacht und Fakten geschaffen haben, die eine sinnvolle Praxisübernahme verhindern können:

  • Vor allem die Ärztinnen wären gerne hausärztlich tätig und möchten dies teilzeitlich tun. Die Bestimmungen des Zulassungsstopps verhindern aber, dass zwei Ärzte gemeinsam eine Praxis übernehmen und zusammen 100% arbeiten. Pro Praxis wird nur eine Abrechnungsnummer vergeben.
  • Sobald ein Praxisnachfolger zu arbeiten beginnt, erlischt die Abrechnungsnummer des bisherigen Praxisinhabers. Diese Bestimmung verhindert eine fliessende Praxisübergabe. Thü





 
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