Praxisökonomie
LUZERN, 23.01.2006
Eröffnung einer eigenen Praxis
Der Tanz um die Abrechnungsnummer
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Der Schweiz droht ein
Mangel an Hausärzten. Doch die Behörden scheint
dies nicht zu kümmern, im Gegenteil: Sie tun alles, um einstiegswilligen
Jungärzten den Hausarztberuf zu vermiesen.
Wie abgestimmt zum Jahreskongress der Schweizerischen Ärztegesellschaft
für Allgemeinmedizin SGAM vollbrachte das Departement des Inneren unter
Bundesrat Pascal Couchepin seine jüngste gesundheitspolitische Grosstat:
Sie kürzte den Tarif für Laborleistungen um 10% und handelte sich
damit einen flammenden Protest der Schweizer Hausärzte ein. Und die Teilnehmer
am Forum für Jungärztinnen und -ärzte, das anlässlich
des SGAM-Kongresses veranstaltet wurde, waren um eine weitere Illusion ärmer.
Was will das Forum?
Es läuft etwas falsch, wenn die Inhaber von gutgehenden Hausarztpraxen
jahrelang vergeblich einen Nachfolger suchen, obwohl genügend junge Ärzte
vorhanden wären, die diese Lücken füllen könnten. Um den
jungen Medizinern den Einstieg in das Praxisleben zu erleichtern, schuf die
SGAM anlässlich ihres Jahreskongresses das "Forum für Jungärztinnen
und -ärzte". In einem ersten Teil erläuterte ein Vertreter von
Santésuisse die Voraussetzungen, die es braucht, damit ärztliche Leistungen
von den Krankenkassen vergütet werden. Dann stellten Vertreter einer Einzelpraxis,
einer Doppelpraxis und einer grossen Gruppenpraxis die Vor- und Nachteile ihrer
Praxisform vor. Der zweite Teil der Veranstaltung war einer "Börse"
gewidmet, bei der interessierte Jungärzte einige Praxisinhaber kennen lernen
konnten, die einen Nachfolger suchen.
Alles dreht sich um die Abrechnungsnummer
Am meisten Diskussionsstoff lieferte das Referat von Franz Wolfisberg, der bei
Santésuisse die ZSR-Abrechnungsnummern vergibt, die zur Ausübung der ärztlichen
Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung berechtigen.
(ZSR=Zahlstellenregister). Der Referent wurde kräftig in die Zange genommen,
obwohl seine Abteilung keine Entscheidungsbefugnis besitzt und lediglich kontrolliert,
ob die Voraussetzungen zur Vergabe einer ZSR-Nummer erfüllt sind .
Die schwierigste Hürde zur Erlangung der begehrten ZSR-Nummer ist die kantonale
Bewilligung zur selbständigen Führung einer Praxis. Im Jahr 2002 wurde
ein landesweiter Zulassungsstopp verfügt und im Juli 2005 um weitere drei
Jahre verlängert. Eine kantonale Bewilligung erhält nur noch, wer
einen bestehenden Praxisbetrieb übernimmt. Ausnahmen, beispielsweise für
ein "medizinisches Notstandsgebiet", werden nur äusserst restriktiv
erteilt.
Was der Gesetzgeber nicht bedacht hat
Die Diskussionen anlässlich des Forums brachten zutage, dass die Gesetzgeber
des Zulassungsstopps nicht weit genug gedacht und Fakten geschaffen haben, die
eine sinnvolle Praxisübernahme verhindern können:
- Vor allem die Ärztinnen wären gerne hausärztlich tätig
und möchten dies teilzeitlich tun. Die Bestimmungen des Zulassungsstopps
verhindern aber, dass zwei Ärzte gemeinsam eine Praxis übernehmen
und zusammen 100% arbeiten. Pro Praxis wird nur eine Abrechnungsnummer vergeben.
- Sobald ein Praxisnachfolger zu arbeiten beginnt, erlischt die Abrechnungsnummer
des bisherigen Praxisinhabers. Diese Bestimmung verhindert eine fliessende
Praxisübergabe. Thü
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