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Tarif & Praxis


BASEL, 2. November 2006

Diagnosebezogenes Vergütungssystem

Fallpreispauschalen für Spitalleistungen

Spitalleistungen im stationären akutsomatischen Spital sollen in Zukunft im Gegensatz zu heute nach einem einheitlichen, pauschalierenden Entgeltsystem vergütet werden. Das künftige Entgeltmodell entschädigt schweizweit Behandlungsfälle nach Diagnosegruppen.

Lanciert wurde das Projekt vom Verein SwissDRG, einem Zusammenschluss der wichtigsten Partner im Gesundheitswesen (FMH, GDK1, H+ Die Spitäler der Schweiz, MTK2 und Santésuisse, sowie als Beobachter BAG, BFS3 und SBK4). Die zuständigen Organe der Mitgliedorganisationen haben sich entschieden, das deutsche Fallpauschalensystem zu übernehmen und an die Schweizer Verhältnisse anzupassen. Das ehrgeizige Ziel ist es, bis 2007 ein funktionierendes Patientenklassifikationssystem zur Verfügung zu stellen und per 2009 in allen Schweizer Spitälern einzuführen.

Was sind DRG?

DRG („diagnose related groups“) werden zur Klassifizierung von stationär behandelten Patienten benützt. Da sie Fälle ähnlicher Diagnose und Therapie sowie ähnlicher Kosten in Gruppen (DRG) zusammenfassen, eignen sie sich als Tarifgrundlage für diagnosebezogene Fallpreispauschalen. Jeder DRG wird eine Bewertung zuteilt, die im Verhältnis zu anderen DRG steht (relatives Fallkostengewicht). Die Daten können zudem für statistische Zwecke verwendet werden. Die Aufgabe der Tarifpartner wird es sein, letztlich den Preis des Falls zu bestimmen. Ob es regionale Unterschiede geben wird oder Unterschiede nach Spitalkategorie, ist noch offen.

Was können DRG?

SwissDRG führt zu einer Vereinheitlichung des Entgeltsystems auf nationaler Ebene. Weil die Spitalleistungen jeweils in Leistungsgruppen aufgeteilt und in der ganzen Schweiz nach gleichen Kriterien bewertet werden, werden sie sich erstmals auch vergleichen lassen. Damit wird aber auch ein Anreiz geschaffen, bei gleich bleibender hoher Qualität die in der Schweiz durchschnittliche hohe Aufenthaltsdauer zu senken und Kosten zu sparen. Schliesslich wird der Druck für eine korrekte Leistungserfassung und eine verbesserte Kostenrechnung auf die Spitäler erhöht.

Doch es könnte auch zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, dann nämlich, wenn ein Patient frühzeitig aus dem Spital entlassen wird, nur um die Fallkosten zu drücken. Dies gilt es mit geeigneten qualitätssichernden und tarifpolitischen Massnahmen zu verhindern.

Für die operative Umsetzung des Projektes (Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen) soll ein Steuerungsausschuss eingesetzt werden (Casemix-Office, CMO). Angesichts der wichtigen Auswirkungen, welche die Beschlüsse von SwissDRG auf die schweizerische Spitallandschaft haben werden, will die FMH in diesem Projekt auf lange Frist hinaus ein vertrauenswürdiger Partner bleiben, wie Dr. Pierre-François Cuénoud, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, in einem Editorial+ in der Schweizerischen Ärztezeitung darlegt.

Der Weg durch die politische Landschaft Schon in der 2. KVG-Revision war die Einführung von Fallpauschalen für die Vergütung von allgemeinversicherten Patienten für die ganze Schweiz vorgesehen. Nach der Ablehnung der Vorlage in der Wintersession 2003 wurde die praktisch gleiche Vorlage im Teilpaket zur Spitalfinanzierung wieder aufgenommen. Der Ständerat hat in der Frühjahrssession im Rahmen der Neuordnung der Spitalfinanzierung im KVG die entsprechende gesetzliche Grundlage verabschiedet. Auch wenn es zum Thema Spitalfinanzierung noch einige Knacknüsse gibt, das fallpauschalierende Vergütungssystem dürfte unbestritten sein. AWF

1Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
2Medizinaltarifkommission UVG, MV/IV
3Bundesamt für Statistik
4Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
+SÄZ 2006; 87: 13: 533
www.swissdrg.org





 
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