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Interlaken,
30.6.2002
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Geburtshilfe:
Erythropoietin bei Anämie
INTERLAKEN
– „Jede schwangere Patientin hat ein Recht auf normale Hämoglobinspiegel
und ein Recht darauf, umgehend ihre Anämie behandelt zu kommen“
ist der Standpunkt, den Privatdozent Dr. C. Breymann an einem
Satellitensymposium beim SGGG vertrat. Dabei kommt
für ihn in etlichen Fällen auch die Kombination Erythropoietin
plus intravenös injizierbares Eisensuccinat in Frage.
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Einen
Hämoglobinspiegel von 7,5 g/dl kann man mit einer oralen Eisentherapie
innerhalb von etwa drei Monaten auf 11 g/dl puschen. In der Schwangerschaft
dauert das möglicherweise zu lange. Besser schneidet die intravenöse
Eisengabe ab, durch die der Zielwert in 6 Wochen erreicht wird.
Die Kombination Erythropoietin plus intravenöses Eisen hat den Hb-Spiegel
bereits nach zwei Wochen geliftet. Die Erythropoitinbehandlung Schwangerer
dauert im Schnitt 14 Tage (300 U/kg alle 72 h EPO, 200 mg Fe(III)saccharat
ebenfalls alle 72 h). Dadurch
steigt der Hb-Spiegel um 3,3 g/dl.
Spricht
eine Patientin nicht auf eine übliche Eisenbehandlung an, sollte
diese Variante versucht werden. Epo ist nicht plazentagängig und
führte in 10 Jahren am Universitätsspital Zürich bei etwa 500 Patientinnen
zu keinen Nebenwirkungen. Die Kosten von etwa 1700 SFr sieht Dr.
Breymann im Verhältnis zu den dadurch vermiedenen Komplikationen
als vertretbar an.
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Aufklärung:
Der Frauenarzt als Überbringer schlechter Nachrichten
INTERLAKEN
– Was medizinisch-fachliche Ausbildung angeht, sind Schweizer
Ärzte top. Bessere Kenntnisse wünschten sich Dr. Stefan Schmid,
Rheinfelden, und Frau Dr. Barbara Bass-Freiner, Zürich, jedoch
in Bezug auf kommunikative Fähigkeiten der Ärzte. Ein Workshop
an der Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe zum Thema „Überbringen schlechter
Nachrichten“ erweckte allerdings den Eindruck, dass sich die
Frauenärzte in der Schweiz persönlich durchaus mit diesem
Thema effektiv auseinandersetzen.
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Bisher
befassten sich wissenschaftliche Studien vor allem in der Onkologie
um die Aufklärung oder das Thema „Kommunizieren schlechter Nachrichten“.
Aber auch in der Geburtshilfe gibt es etliche Situationen, in denen
psychologisches Fingerspitzengefühl gefragt ist, beispielsweise,
wenn die Ultraschalluntersuchung den Verdacht auf eine Missbildung
erkennen lässt.
Folgende
Punkte wurden als für die Patientin besonders wichtig erarbeitet:
Sie sollte sich vor der Untersuchung ausreichend lange damit beschäftigen,
was durch Sonografie aufgedeckt werden könnte. Während der Untersuchung
erkennt sie an der Körpersprache des Untersuchers in der Regel genau,
dass etwas nicht stimmt. Das sollte ihr entsprechend auch verbal
erklärt werden. Am besten sollte sie den Befund gezeigt bekommen.
Der Arzt muss damit rechnen, dass der grösste Anteil der anschliessenden
Aufklärung an der Patientin vorbei rauscht. Ein kurze Zeit später
anberaumter zweiter Termin, am besten mit einer Begleitperson, ist
unbedingt zu empfehlen. Am besten wäre es, wenn schon zur ersten
Untersuchung eine Vertrauensperson mit kommt.
Alle Themen vom Kongress der
SGGG 2002 in der Übersicht
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