SSO-Zahnärzte wehren sich gegen neue Steuer, die ihre Patienten zusätzlich mit 230 Millionen Franken pro Jahr belastet
Bern, 3. August 2010. Der vom Bundesrat verabschiedete Einheitssatz zur Mehrwertsteuer
(MWST) brächte eine erhebliche Mehrbelastung der Zahnarztpatienten von mindestens
230 Millionen Franken pro Jahr – und eine weitere Verteuerung des Gesundheitswesens.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO lehnt die bundesrätliche Vorlage ab .
Der Bundesrat hat am vergangenen 24. Juni die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer
(MWST) verabschiedet. Die heute geltenden drei Steuersätze sollen durch einen Einheitssatz von 6,2% ersetzt, die meisten Ausnahmen abgeschafft werden. Dafür werden die von der MWST bisher befreiten Bereiche Gesundheit, Bildung, Kultur und Sport neu mehrwertsteuerpflichtig.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO lehnt die vorgesehene neue Besteuerung des
Gesundheitswesens kategorisch ab: Die Ausweitung der Mehrwertsteuer auf das Gesundheitswesen
führt zu massiven Mehrkosten, die grundsätzlich vom Patienten zu bezahlen sind. Dies
ohne jeden Mehrwert oder genügende Kompensation. Gemäss Schätzungen des Bundesrates
müssten allein für zahnärztliche Leistungen neu jährlich 230 Millionen in die Bundeskasse abgeliefert
werden. Diese durch nichts gerechtfertigte steuerliche Zusatzbelastung bedeutet einen
Wettbewerbsnachteil gegenüber den EU-Staaten: So kennen unsere Nachbarstaaten für den
Gesundheitsbereich keine Mehrwertsteuer. Die absehbare Folge: Vermehrter Dentaltourismus
und Einkommensverluste für Schweizer Zahnärzte, die bereits heute im Bereich KVG und UVG
zu nicht kostendeckenden Tarifen arbeiten und unter hohem Konkurrenzdruck stehen.
Zusammen mit den kräftig steigenden Krankenkassenprämien führte diese neue Steuer zu einer
nachhaltigen Mehrbelastung der Schweizer Haushalte.
Die ebenfalls beabsichtigte, erstmalige Unterstellung des Bereichs Bildung und Forschung unter
die Mehrwertsteuer würde auch die zahnmedizinischen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
verteuern. Eine Unterstellung dieser Kongresse unter die Mehrwertsteuer brächte eine Benachteiligung
der schweizerischen gegenüber ausländischen Anbietern: Viele in der Schweiz
etablierte Veranstaltungen würden künftig im Ausland stattfinden. Zum Schaden der Kantone
und Gemeinden, für die die zahlreichen Kongresse mit internationaler Beteiligung einen touristischen
Mehrwert darstellen. Für Schweizer Zahnärzte resultieren erhebliche Mehrkosten, die auf
die Tarife überwälzt werden müssten. Dabei wird die staatlich auferlegte Fortbildungspflicht
bereits heute durch immer neue Auflagen und Abgaben belastet.
Die Einführung der Mehrwertsteuer für Leistungen im Gesundheitswesen führt zu einer markanten
Erhöhung der Belastungen der Patienten im Bereich der Gesundheitskosten und benachteiligt
sowohl Patienten wie Leistungserbringer gegenüber Angehörigen aus EU-Staaten. Sie beeinträchtigt
den Fort- und Weiterbildungsstandort Schweiz nachhaltig. Aus diesen Gründen
lehnt die SSO eine Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Mehrwertsteuer strikte ab.
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