Medikamente direkt vom Arzt
Kostentreiber oder Kostensenker?
Die Medikamentenabgabe direkt in der Arztpraxis ist gerade in Regionen mit niedriger Apothekendichte und in ländlichen Gegenden vor allem für ältere Patienten sehr angenehm. Trotzdem hat der ehemalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin kurz vor seiner Verabschiedung im vergangenen Jahr dazu geraten, dieses System abzuschaffen.
Dabei steht ausser Frage, dass die Medikamentenabgabe durch den behandelnden Arzt durchaus viele Vorteile hat, vor allem für akut erkrankte und ältere, häufig gehbehinderte Patienten. Denn der direkte Medikamentenbezug (oder die Selbstdispensation) in der Arztpraxis erspart den zusätzlichen, und manchmal sehr mühsamen und langen Weg in die Apotheke. Die Apotheker ihrerseits sind hingegen der Ansicht, dass der Patient aufgrund fehlender fachlicher Beratung durch den Apotheker, der beispielsweise das Rezept des Arztes unter anderem auf die Verträglichkeit und Interaktionen mit anderen Medikamenten überprüft, vor eventuellen Fehlentscheidungen durch den Arzt nicht geschützt ist. Das mag vielleicht zutreffend sein, aber die Ärzte tragen auch häufig die alleinige Verantwortung für andere risikoreiche Entscheide, die nicht unmittelbar mit der Abgabe von Medikamenten zu tun haben. Hier wäre ein Fehlermanagement angebracht, das auch ohne die Kontrolle durch den Apotheker die nötige Sicherheit gewährleistet.
Zu teuer?
Das Hauptargument von Pascal Couchepin gegen die direkte Medikamentenabgabe durch den Arzt betraf denn auch den ökonomischen Aspekt. Seiner Ansicht nach würden Ärzte, die wirtschaftlich von der Verschreibung profitieren, von dieser Möglichkeit auch regen Gebrauch – und einen entsprechenden Profit machen – indem sie mehr Medikamente verschreiben als nötig. Das ist natürlich problematisch, aber ein stichhaltiger Beweis für diese Vermutung konnte nicht geliefert werden. Ganz im Gegenteil: Analysen des Branchenverbands der schweizerischen Krankenversicherer, santésuisse, haben gezeigt, dass die Gesamtkosten für Medikamente in Kantonen mit vorwiegender oder ausschliesslicher Selbstdispensation deutlich tiefer sind als in Kantonen ohne Selbstdispensation.
Nicht in allen Kantonen
Bislang dürfen die Ärzte in 13 Kantonen (BL, SO, AI, AR, GL, LU, OW, NW, SG, SZ, TG, UR, ZG) Medikamente an ihre Patienten verkaufen, in neun Kantonen (AG, BS, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS) ist die direkte Medikamentenabgabe durch den behandelnden Arzt grundsätzlich verboten, wohingegen in den übrigen vier Kantonen (BE, GR, SH, ZH) ein Mischsystem angewandt wird, bei dem die Medikamente je nach Region entweder durch den Arzt oder Apotheker abgegeben werden. Damit ein Arzt überhaupt zur Medikamentenabgabe zugelassen ist, soll er in Zukunft über eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern verfügen müssen. Ein Arzt, der keine derartige Vereinbarung abgeschlossen hat, darf also nicht zulasten der sozialen Krankenversicherung Medikamente abgeben.
Damit der Arzt in seiner Praxis Medikamente abgeben darf, benötigt er eine Bewilligung der kantonalen Heilmittelkontrolle. Diese erlaubt die Medikamentenabgabe nur an die Patienten, die beim betreffenden Arzt auch tatsächlich in Behandlung sind. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Diese Bewilligung gilt nicht für so genannte Magistralrezepturen wie beispielsweise für die Herstellung eines Arzneimittels und verbietet darüber hinaus den Grosshandel oder die Belieferung an andere Arztpraxen.
Damit die kantonale Heilmittelkontrolle eine Praxis- bzw. Patientenapotheke bewilligt, müssen die Praxisräume gewisse bauliche Voraussetzungen erfüllen. So muss eine konstante Lagertemperatur von 15ºC bis 25ºC gewährleistet sein, das Quecksilber im Medikamentenkühlschrank darf 2ºC bis 8ºC nicht unter- resp. überschreiten darf. Und auch die hygienischen Voraussetzungen werden streng gehandhabt. Lebensmittel sind getrennt von Medikamenten zu lagern und zu kühlen, die WC-Anlagen dürfen nicht in den Lagerraum öffnen, der Aufbewahrungsort für die Medikamente ist stets aufgeräumt zu halten und es ist darauf zu achten, dass Chemikalien unter keinen Umständen mit Medikamenten verwechselt werden können. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass sich weder Patienten noch unbefugte Dritte Zugang zum Medikamentenlager verschaffen können.
Wenn der Inspektor kommt
Damit bei der Medikamentenabgabe auch alles mit rechten Dingen zugeht, kontrolliert der kantonale Heilmittelinspektor in einem bis zu zehnjährigen Rhythmus die ärztliche Medikamentenabgabe.
Der Inspektor kann und wird jederzeit unangemeldet in der Praxis auftauchen, um den Verkehr und die Abgabe der Medikamente zu überwachen. Im Zuge seines Besuchs kann dieser unter Umständen auch Medikamente, beispielsweise mit abgelaufenem Verfalldatum, beschlagnahmen und kostenpflichtig entsorgen lassen – alles zu Ihrer Sicherheit!
Und wie halten Sie es?
Beziehen Sie Ihre Medikamente in der Apotheke oder schätzen Sie die Möglichkeit der Selbstdispensation beim Arzt? Wir haben auf unserer Homepage eine kleine Umfrage vorbereitet und freuen uns über Ihre Antwort (siehe rechter Seitenrand).
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