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Samstag, 04.02.2012     Medical Tribune Group





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Putzfrau, Elektriker, Installateur…

Hygiene-Übeltätern auf der Spur

BAD ORB – Hygiene ist in Arztpraxen ein selbstverständliches Thema. Dennoch: Nicht selten werden „Schnittstellen“ vergessen, etwa die Reinigungskraft, Handwerker oder andere Dritte, die in der Praxis (un)regelmässig arbeiten. Am Practica-Workshop „Hygiene in der Arztpraxis“ gab René Kinstle, staatlich geprüfter und zertifizierter EU-Desinfektor sowie Hygienebeauftragter in Pflege, Arztpraxen, Gastronomie und Rettungsdienst, Beispiele für Schwachstellen, die er bei Praxisbegehungen entdeckt hat – und einige Tipps, wie mit einfachen Mitteln viel erreicht werden kann.

Im Putzlappen warten die Keime auf ihre Verteilung

Die Ärzte einer Gemeinschafts­praxis waren erstaunt, als ihnen das Ergebnis eines Hygienechecks präsentiert wurde: Viele Flächen waren kontaminiert, obwohl in der Praxis Hygiene auch im Rahmen des Qualitätsmanagements „vorbildlich“ gelebt wurde, so Kinstle. Auf der Suche nach den Übeltätern entdeckte er: Die Putzfrau hatte die Anweisung erhalten, abends nicht nur den Boden, sondern auch die Tische zu desinfizieren. Allerdings hatte sie bei der Reinigung die benutzten Wischlappen erst nach zwei, drei Tagen ausgetauscht. Abends wurden die Lappen im feuchten Putzeimer gelagert – eine wahre Keim-Brutstätte.

Oft wird die Putzfrau bei Hygienefragen ausgelassen, erklärt Kinstle. Aber auch Installateure oder Elektriker, die mit ihren Koffern durch die Praxis laufen, sollten in Sachen Sauberkeit unterwiesen werden. In sensiblen Bereichen (Labor, OP) kann z.B. Schutzkleidung sinnvoll sein.

„In unserer Landarztpraxis kommen Bauern vom Feld“, wirft eine MPA im Seminar ein. Dass Patienten Keime in die Praxis mitbringen, ist klar, entgegnet Kinstle. Das ändert aber nichts daran, dass in Untersuchungsräumen bestimmte Anforderungen zu erfüllen sind.

In Gesundheitseinrichtungen gäbe es zu 80 % weniger Probleme, wenn die Mitarbeiter regelmässig und korrekt ihre Hände desinfizieren würden, erklärt Kinstle. In einem Pflegeheim wunderten sich die Mitarbeiter darüber, dass die Bewohner nach und nach an Brechdurchfall erkrankten. Bei der Begehung wurde klar: Das Personal hatte die Keime von Türgriff zu Türgriff weitergegeben. Insofern stehen Türklinken auf der Desinfektionsliste weit oben. Viele Praxen verfügen über Desinfektionspläne. Aber das reicht nicht. Beim Qualitätsmanagement ist ein auf die Bedürfnisse der Arztpraxis zugeschnittener Hygieneplan ein Muss. Das ist auch wichtig, weil der Arzt im Haftungsfall in die Bredouille gerät, wenn er einen solchen Plan nicht vorweisen kann.

Was die Desinfektionspläne angeht, rät der Experte: Oft erhalten Praxen den Plan vom Hersteller, der das Desinfektionsmittel verkauft. Nicht selten meinen es die Hersteller „zu gut“ – vieles soll desinfiziert werden, was nicht nötig ist. „In einer Praxis enthielt ein Desinfektionsplan gar die Anweisung, den Eingangsbereich regelmäßig zu desinfizieren. Da kann man auch auf den Marktplatz spazieren und dort weitermachen“, kritisiert Kinstle. Und Vorsicht, wenn in der Praxis das Desinfektionsmittel gewechselt wird! Dann stimmt der alte Plan in der Regel nicht mehr. Mitunter ist auch das Desinfektionsmittel nicht das Richtige: In einer Einrichtung wurde das Personal den Novoviren nicht mehr Herr, erzählt Kinstle: Denn es kam schlichtweg ein falsches Mittel zum Einsatz.

Desinfektionsspender am Praxiseingang

In der Arztpraxis können Teams schon viel erreichen, wenn Händeschütteln tabu ist und zum Niesen die Armbeuge Taschentuch spielt. Wer im Praxiseingang einen Desinfektionsspender mit dem Hinweisschild „Bitte desinfizieren Sie sich die Hände!“ platziert, kann schon viel erreichen, so Kinstle. „Aber Patienten wissen doch gar nicht, wie man sich richtig die Hände desinfiziert“, wirft eine MPA ein. Trotzdem ist ein wenig immer noch besser als gar nichts, entgegnet der Experte.

Zwei Wartezimmer als Grippeschutz

Bei einer Grippewelle ist es natürlich prima, wenn eine Praxis über zwei Wartezimmer verfügt, um Kranke und „Gesunde“ voneinander zu trennen. Ebenso kann bei der Terminvergabe z.B. darauf geachtet werden, dass die an Erkältung oder Grippe Erkrankten erst in den Abendstunden einbestellt werden.

Kinstle legt den MPAs die Erstellung eines Hygieneplans ans Herz. Im Hygieneplan stehen Informationen zur Personalhygiene, zu Verbandswechsel, Injektionen und Infusionen, zur Aufbereitung von Instrumenten, zum Meldewesen und zu den Bereichen Wäsche und technischer Dienst.

Nur ausgebildete MPA darf sterilisieren

In diesem Zusammenhang weist Kinstle darauf hin, dass Mitarbeiterinnen, die einen Sterilisator in der Praxis bedienen, über eine entsprechende Ausbildung müssen. Informationen zum Hygieneplan finden Interessierte z.B. unter www.bgw-online.de oder www.frankfurt.de (> Leben in Frankfurt > Gesundheit > Hygiene). Sollte ein Unternehmen mit der Erstellung eines Hygiene­plans beauftragt werden, ist mit Kosten von einigen hundert Franken zu rechnen.





 
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